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Länderinfo Kirgisistan

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Geographie

Kirgisistan liegt im Hochgebirge Tianshan; die höchsten Erhebungen erreichen 7.439 m (Dschengisch Tschokusu) und 7.134 m. Die Bevölkerung konzentriert sich vor allem im Tschüital im Norden und dem Ferghanatal im Süden sowie in geringerem Maße in Bergtälern wie dem um den großen See Yssykköl. Den südlichen Abschluss des Landes bildet die Gebirgskette des Alai. Zu den bedeutendsten Flüssen des Landes gehören der Naryn, der Tschüi und der Talas.

Bis in eine Höhe von 1.500 m besteht das Land aus Steppe, die allerdings durch weitläufige Bewässerungssysteme urbar gemacht worden ist. Ab 1.500 m herrschen alpine Wiesen und Weiden vor, die bis an die Schneefelder und Gletscher heranreichen. Die Wälder befinden sich in Höhenlagen von 1500 bis 4000 m ü. NN und beherbergen etwa 120 Baum- und Straucharten. Mit nur 4 % Waldfläche ist Kirgisistan eins der waldärmsten Länder Asiens, beherbergt aber die größten Walnusswälder der Welt. In den Wäldern leben Reh, Bär, Marder, Wildschwein, Wolf und Luchs. In den Hochlagen gibt es die höchst seltenen Schneeleoparden und Marco-Polo-Schafe sowie Adler und Falken. Murmeltiere sind in den Hochwiesen weit verbreitet, und seit dem Zusammenbruch der sowjetischen Massenweidetierhaltung dringen Wölfe wieder in wachsender Zahl in die Weidegegenden ein.


Klima


Das Klima Kirgisistans ist von trockenen und kontinentalen heißen Sommern und von kalten Wintern geprägt. Die täglichen Temperaturschwankungen sind erheblich. Im Süden des Landes werden im Sommer Temperaturen von 45°C gemessen, während im Winter die Temperaturen auf minus 18°C fallen können.

Landesname

Im allgemeinen Sprachgebrauch und in den Medien Deutschlands herrscht eine gewisse Unklarheit über den genauen Landesnamen. Die laut Auswärtigem Amt offizielle deutschsprachige Landesbezeichnung lautet Kirgisistan. Ebenfalls verbreitet sind der Name Kirgistan sowie die zu Sowjetzeiten gängige Bezeichnung Kirgisien. Die Bezeichnungen Kirgisistan und Kirgistan auf der einen sowie Kirgisien auf der anderen Seite enthalten jeweils unterschiedliche politische Untertöne. Der Name Kirgisien stellt eine Eindeutschung der russischen Bezeichnung Kirgisija dar, die während der Zarenzeit und in der Sowjetunion galt. Nach dem Zerfall der Sowjetunion versuchten die Kirgisen, ihre nationale Identität durch die Rückbesinnung auf ihre turksprachige Kultur zu stärken und wählten als Landesnamen Kyrgysstan. Dieser Name mit der ursprünglich persischen Endung für Region oder Land „-stan“ unterstreicht die kulturelle Beziehung zu anderen turksprachigen Ländern wie Kasachstan, Usbekistan und Turkmenistan. Umstritten ist hier, ob die korrekte Übertragung dieser Bezeichnung ins Deutsche Kirgisistan oder Kirgistan lautet. Kirgistan kommt der Aussprache des Landesnamens in kirgisischer Sprache am nächsten, ist jedoch strenggenommen nicht korrekt, da diese Bezeichnung den Namen des Volkes verkürzt und übersetzt „Land der Kirgen“ bedeuten würde. Das „i“ stellt nicht, wie häufig angenommen, den Genitiv dar, sondern ist ein sogenanntes Bindungs-i, um die beiden Morpheme Kirgis (Kirgisen) und -stan (Land) zu verdeutlichen und zu verbinden.

Der einzige deutsche Name des Landes, den das deutsche Auswärtige Amt neben der amtlichen Bezeichnung „Kirgisische Republik“ verwendet, lautet daher Kirgisistan (= „Land der Kirgisen“).

Bevölkerung

Die Kirgisen (64,9 % der Bevölkerung) sind ein Turkvolk und bekennen sich überwiegend zum sunnitischen Islam. Außerdem leben Usbeken (13,8 %), Russen (12,5 %), Dunganen (chinesische Muslime, 1,1 %), Uiguren (1,0 %), Ukrainer (1,0 %), Tadschiken (0,9 %), Tataren (0,9 %), Kasachen (0,9 %) und Angehörige weiterer Ethnien, wie etwa 57.000 Mescheten, im Lande. Anfang der 1990er Jahre lebten noch ca. 100.000 Deutsche (Kirgisistandeutsche) (meist Baptisten oder Mennoniten) dort; sie sind inzwischen mehrheitlich nach Deutschland ausgewandert, aber es gibt noch kleine deutsche Gemeinden in Dörfern wie Luxemburg und Bergtal. 1999 gab es noch etwa 20.000 Deutsche (Bevölkerungsanteil 0,4 %) in Kirgisistan. 2007 wurde deren Zahl mit ca. 12.000 geschätzt.

Geschichte

Das Gebiet des heutigen Kirgisistan wurde seit dem 8. Jahrhundert von turkstämmigen Kirgisen bevölkert. Ab 1219 gehörte des zum Mongolenreich Dschingis Khans, nach dessen Tod zum Erbe Tschagatais, einem Sohn von Dschingis Khan. Das Gebiet blieb mongolisch, bis es im 18. Jahrhundert von den Chinesen unterworfen wurde.

In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts eroberte das russische Zarenreich schrittweise das Land. Die russische Dominanz in Kirgisistan dauerte schließlich von 1876 bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion 1991.

Geschichte seit der staatlichen Unabhängigkeit

Am 31. August 1991 erklärte Kirgisistan seine Unabhängigkeit. Erster Präsident wurde Askar Akajew, der seit 1990 Staatspräsident der Kirgisischen SSR war.

In den ersten Jahren der Unabhängigkeit tat sich Kirgisistan als „Insel der Demokratie“ unter den Nachfolgerepubliken der Sowjetunion hervor. Der Regierungsstil Akajews wurde indes ab Ende der 1990er Jahre zunehmend autoritär. In der Folge kam es häufiger zu Unruhen, in denen sich der ärmere Süden gegen den reicheren Norden erhob. Höhepunkt dieser Unruhen war die „Tulpenrevolution“ nach den Parlamentswahlen vom Februar 2005. Sie führte zum Sturz von Präsident Akajew.

Aus der „Tulpenrevolution“ gingen der frühere Premierminister Kurmanbek Bakijew als neuer Staatspräsident und der ehemalige Oberbürgermeister von Bischkek Felix Kulow als Regierungschef hervor. Das Tandem hielt jedoch nicht lange, und Kulow ging – Anfang 2007 – in die Opposition.

Verfassungsreferendum und Parlamentswahlen 2007

Präsident Bakijew ließ am 21. Oktober 2007 ein Verfassungsreferendum durchführen. Durch die Verfassungsänderungen – die nach offiziellen Angaben von 75 % der Stimmenden angenommen wurden – stärkte der Präsident seine Position beim Besetzen von Regierungsposten und beim Auflösen des Parlaments. Darüber hinaus bestimmte ein neues Wahlrecht, dass das Parlament ausschließlich über Parteilisten gewählt wird; die Möglichkeit von Einzelkandidaturen entfiel. Um ins Parlament einzuziehen, muss eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwinden und in jeder der sieben Oblaste Kirgisistans sowie den zwei Stadtbezirken Bischkek und Osch mindestens 0,5 % der Wählerstimmen erreichen. Nach Annahme der Verfassungsänderungen löste Bakijew das Parlament und die Regierung von Premierminister Almasbek Atambajew auf.

Bei den Wahlen am 16. Dezember 2007 schafften drei Parteien den Einzug ins Parlament: Die Präsidentenpartei Ak Dschol (mit 47 % der Stimmen), die Kommunisten (5,1 %) und die Sozialdemokraten (5,0 %). Die Oppositionspartei Ata Meken kam zwar auf 8,3 %, scheiterte aber im Stadtbezirk Osch an der 0,5-Prozent-Klausel.

Staatsform

Kirgisistan ist eine Präsidialrepublik. Die Verfassung von 1993 ist an westlichen Vorbildern orientiert und sieht ein gewaltenteilendes Regierungssystem mit einer starken Stellung des Staatspräsidenten sowie eine weite Palette an Grundrechten vor. Durch Referenden zur Verfassungsänderung im Februar 1996 und Oktober 1998 wurde die ohnehin starke Stellung des Präsidenten zu Lasten des Parlaments weiter ausgebaut und der Trend zur autoritären Präsidialdemokratie bestätigt. Ein erneutes Verfassungsreferendum im Februar 2003 änderte daran wenig. Der Präsident konnte das Parlament auflösen, er bestimmte den Regierungschef, die Minister, Richter und Gouverneure der Oblaste. Die Exekutive besteht aus dem Regierungskabinett, den Ministerien und staatlichen Komitees, den Oblasten (Verwaltungsbezirken) und der lokalen Administration.

Die Legislative liegt beim Einkammerparlament (Dschogorku Kenesch). Dieses besteht aus 90 Abgeordneten, die über Parteilisten nach dem Verhältniswahlrecht für 5 Jahre gewählt sind. Die in der Wahlrechtsänderung von 2007 eingeführte 5-Prozent-Sperrklausel (bezogen auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten landesweit) hatte keinen Bestand vor dem Verfassungsgericht; sie beinhaltete, dass eine Partei zugleich auch in jeder Region Stimmen von mindestens 0,5 % der Wahlberechtigten der Region erringen muss, um in das Parlament einzuziehen.

Nach dem Wahlgesetz hat jeder kirgisische Staatsbürger ungeachtet seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Ethnie, religiösen oder politischen Überzeugungen ab 18 Jahren das Recht zu wählen und kann ab 25 Jahren selbst gewählt werden. Als erstes Land in Zentralasien hat Kirgisistan im Dezember 2001 Wahlen auf Ebene der Lokalverwaltungen abgehalten. Seit 2003 unterstützt die Weltbank die ländlichen Gemeinden bei der Erstellung und Durchführung ihrer eigenen örtlichen Investitionspläne, und ein deutsches Projekt, von der KfW finanziert, hat sich 2005 ebenfalls an dieser Aufgabe beteiligt.



Quellen:
Mayers Enzyclopädie, Encyclopædia Britannica, Wikipedia, dt. auswärtiges Amt





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